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BFH Urteil v. - IX R 94/97 BStBl 2001 II S. 415

Gesetze: FGO § 6 Abs. 4 Satz 1FGO § 113 Abs. 2 Satz 1FGO § 124 Abs. 2AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2

Keine Begründungspflicht für Beschluss über Rechtsstreitübertragung auf Einzelrichter

Leitsatz

Für den nach § 6 Abs. 4 Satz 1 FGO unanfechtbaren Beschluss des FG zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter ist eine Begründung nicht erforderlich (§ 113 Abs. 2 Satz 1 FGO); dies gilt auch dann, wenn einer der Beteiligten sich zuvor gegen eine Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter ausgesprochen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 415
BB 2001 S. 978 Nr. 19
BFH/NV 2001 S. 865 Nr. 6
BFHE S. 38 Nr. 194
DB 2001 S. 1074 Nr. 20
DStRE 2001 S. 837 Nr. 15
INF 2001 S. 383 Nr. 12
JAAAA-88921

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