Keine Begründungspflicht für Beschluss über Rechtsstreitübertragung auf Einzelrichter
Leitsatz
Für den nach § 6 Abs. 4 Satz 1 FGO unanfechtbaren Beschluss des FG zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter ist eine Begründung nicht erforderlich (§ 113 Abs. 2 Satz 1 FGO); dies gilt auch dann, wenn einer der Beteiligten sich zuvor gegen eine Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter ausgesprochen hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 415 BB 2001 S. 978 Nr. 19 BFH/NV 2001 S. 865 Nr. 6 BFHE S. 38 Nr. 194 DB 2001 S. 1074 Nr. 20 DStRE 2001 S. 837 Nr. 15 INF 2001 S. 383 Nr. 12 JAAAA-88921