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BFH Urteil v. - X R 135/97 BStBl 2001 II S. 435

Gesetze: EStG i. d. F. des WohneigFG § 10 e Abs. 1EStG i. d. F. des WohneigFG § 34 f Abs. 2

Baukindergeld bei Haushaltszugehörigkeit im Zeitpunkt der Anschaffung

Leitsatz

Dem Steuerpflichtigen steht für ein Kind, das zum Zeitpunkt der Anschaffung, aber nicht mehr bei Bezug der Wohnung zu seinem Haushalt gehört hat, Baukindergeld nach § 34 f Abs. 2 EStG - unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift - zu, wenn die Haushaltszugehörigkeit des Kindes zum Zeitpunkt der Wohnungsanschaffung auf Dauer angelegt war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 435
BB 2000 S. 2458 Nr. 48
BB 2001 S. 31 Nr. 1
BFH/NV 2001 S. 99 Nr. 1
DB 2001 S. 237 Nr. 5
DStR 2000 S. 1993 Nr. 47
DStRE 2000 S. 1303 Nr. 24
FR 2000 S. 1366 Nr. 24
INF 2001 S. 29 Nr. 1
IAAAA-88930

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