Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 42/99 BStBl 2001 II S. 477

Gesetze: DMBilG § 7 Abs. 1 Sätze 1, 2, 4, Abs. 4DMBilG § 10 Abs. 1DMBilG § 52 Abs. 1, Abs. 2HGB § 253 Abs. 2EStG DDR § 4 Abs. 3WertV 1972 §§ 15 ff.WertV 1988 § 7WertV 1988 §§ 21 ff.FGO § 118 Abs. 2

Anwendung des Sachwertverfahrens zur Wertermittlung von Grundstücken für Zwecke des DMBilG

Leitsatz

Bei der Ermittlung des Zeitwerts eines Gebäudes gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 DMBilG sind auch Wertminderungen wegen Zurückbleibens hinter dem technischen Fortschritt und wegen sonstiger Umstände zu berücksichtigen. Die Schätzung des Zeitwerts einschließlich der Wahl der dabei angewendeten Schätzmethode ist dem Bereich der Tatsachenfeststellung zuzuordnen, die dem Finanzgericht obliegt. Abweichungen von einer zugrunde gelegten anerkannten Schätzmethode bedürfen gleichwohl der Begründung.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 477
BB 2001 S. 1242 Nr. 24
BFH/NV 2001 S. 1073 Nr. 8
BFHE S. 234 Nr. 195
DB 2001 S. 1229 Nr. 23
DStRE 2001 S. 710 Nr. 13
FR 2001 S. 1059 Nr. 20
INF 2001 S. 476 Nr. 15
JAAAA-88947

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank