Keine individuellen gewinnmindernden Einwendungen gegenüber Richtsatzschätzung der Einkünfte eines ,,Schätzungslandwirts''
Leitsatz
Ein buchführungspflichtiger, aber pflichtwidrig, keine Bücher führender Landwirt (sog. Schätzungslandwirt) kann gegenüber einer Richtsatzschätzung keine individuellen gewinnmindernden Besonderheiten seines Betriebs geltend machen, die Schätzung aber jederzeit durch Einrichtung einer Buchführung oder Führung von Aufzeichnungen vermeiden, die eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ermöglichen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 484 BB 2001 S. 1241 Nr. 24 BFH/NV 2001 S. 1058 Nr. 8 BFHE S. 261 Nr. 195 DB 2001 S. 1343 Nr. 25 DStR 2001 S. 1030 Nr. 25 DStRE 2001 S. 675 Nr. 13 FR 2001 S. 905 Nr. 17 INF 2001 S. 474 Nr. 15 KAAAA-88951