Übergang von der Gruppenbewertung der Tiere des Anlagevermögens zur Einzelbewertung für Neuzugänge nur einheitlich je Tiergruppe und Altersklasse
Leitsatz
Ein Landwirt kann jederzeit von der Gruppenbewertung der Tiere seines Anlagevermögens (hier Zuchtsauen) für die Neuzugänge zur Einzelbewertung (Richtwerte der Finanzverwaltung) übergehen. In diesem Fall kann er auch nur für einen Teil der Neuzugänge (gleichartiger Wirtschaftsgüter) die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch nehmen; es ist ihm jedoch versagt, die übrigen Tiere in die Gruppenbewertung des Altbestands einzubeziehen (Fortentwicklung des Urteils vom IV R 19/99, zur Veröffentlichung bestimmt).
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 548 BB 2001 S. 1030 Nr. 20 BFH/NV 2001 S. 971 Nr. 7 BFHE S. 172 Nr. 195 DB 2001 S. 1069 Nr. 20 DStRE 2001 S. 849 Nr. 16 INF 2001 S. 382 Nr. 12 LAAAA-88968