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BFH Urteil v. - VIII R 35/97 BStBl 2001 II S. 566

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1EStG § 6 Abs. 1HGB § 249HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4

1. Für Verpflichtungen, Fahrzeuge am Ende einer Leasingzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, können bei drohenden Verlusten aus einzelnen Geschäften Rückstellungen gebildet werden 2. Retrograde Bewertungsmethode bei am Ende der Leasingzeit zurückzukaufenden Fahrzeugen

Leitsatz

1. Ein Kfz-Händler, der sich bei der Veräußerung von Fahrzeugen an Leasinggesellschaften verpflichtet, die Fahrzeuge am Ende der Leasingzeit zu einem bestimmten, verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, kann bei drohenden Verlusten aus einzelnen Geschäften Rückstellungen bilden (Anschluss an , BFHE 184, 439, BStBl II 1998, 249).

2. Die Verluste, die aus einzelnen Rücknahmegeschäften erzielt werden, können nach den - den Besonderheiten dieser Hilfsgeschäfte zum Neuwagengeschäft angepassten - Grundsätzen der retrograden Bestimmung des Teilwerts aus den voraussichtlichen Verkaufspreisen der Gebrauchtwagen ermittelt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 566
BB 2001 S. 33 Nr. 1
BB 2001 S. 408 Nr. 8
BFH/NV 2001 S. 240 Nr. 2
BFHE S. 93 Nr. 193
DB 2000 S. 2563 Nr. 51
DStRE 2001 S. 57 Nr. 2
FR 2001 S. 142 Nr. 3
QAAAA-88975

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