Gesetze: AO 1977 § 30 a Abs. 3AO 1977 § 93 Abs. 1 Satz 1AO 1977 § 154 Abs. 2AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Satz 2AO 1977 § 386 Abs. 1BGB § 903 Satz 1BGB § 1004FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2FGO § 114 Abs. 1 Satz 1FGO § 155GVG § 17 a Abs. 5
Es besteht ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht bei Barabwicklung von Tafelgeschäften über die kontoführende Bank Die Steuerfahndung darf auch nach Eintritt eines Strafverfolgungshindernisses bis zum Ablauf der Festsetzungsverjährung Besteuerungsgrundlagen ermitteln § 30 a AO steht der Weitergabe von im Steuerstrafverfahren ausgeschriebenen Kontrollmitteilungen an die Veranlagungsfinanzämter zur Verwendung im Besteuerungsverfahren nicht entgegen
Leitsatz
1. Der so genannte Anfangsverdacht einer Steuerstraftat ist bei der Durchführung von Tafelgeschäften dann gerechtfertigt, wenn der Bankkunde solche Geschäfte bei dem Kreditinstitut, bei dem er seine Konten und/oder Depots führt, außerhalb dieser Konten und Depots durch Bareinzahlungen und Barabhebungen abwickelt.
2. Der hiernach (1.) einer Steuerstraftat verdächtige Bankkunde bzw. sein Erbe muss auch noch nach Eintritt eines Strafverfolgungshindernisses mit einem Vorgehen der Steuerfahndung auf der Grundlage von § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 zwecks Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen rechnen, solange jedenfalls hinsichtlich des in Frage stehenden Steuerentstehungstatbestands noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
3. Besteht ein Anfangsverdacht, steht das so genannte Bankengeheimnis der Auswertung des im Rahmen einer richterlichen Beschlagnahmeanordnung gewonnenen Materials durch die Steuerfahndung, auch in Form der Weitergabe dieses Materials im Wege von Kontrollmitteilungen an die zuständigen Veranlagungsfinanzämter, nicht im Wege.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 624 BB 2001 S. 2254 Nr. 44 BFH/NV 2001 S. 1313 Nr. 10 BFHE S. 40 Nr. 195 DB 2001 S. 2127 Nr. 40 DStR 2001 S. 1387 Nr. 33 DStRE 2001 S. 945 Nr. 17 FR 2001 S. 1019 Nr. 19 EAAAA-89001