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BFH Urteil v. - X R 148/97 BStBl 2001 II S. 641

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2EStG § 6 b

Rückwirkende Aufstockung der Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG bei Erhöhung des Veräußerungspreises in einem späteren Veranlagungszeitraum

Leitsatz

Der Steuerpflichtige kann die Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG, die er für den Gewinn aus der Veräußerung eines bebauten Grundstücks gebildet hat, rückwirkend aufstocken, wenn sich der Veräußerungspreis in einem späteren Veranlagungszeitraum erhöht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 641
BB 2000 S. 2619 Nr. 51
BB 2001 S. 460 Nr. 9
BFH/NV 2001 S. 233 Nr. 2
BFHE S. 129 Nr. 193
DB 2001 S. 24 Nr. 1
DStRE 2001 S. 60 Nr. 2
FR 2001 S. 147 Nr. 3
INF 2001 S. 124 Nr. 4
CAAAA-89006

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