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BFH Urteil v. - II R 47/98 BStBl 2001 II S. 695

Gesetze: AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Vorlage an Großen Senat: Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn der rechtzeitig und ordnungsgemäß abgesandte Steuerbescheid nicht zugeht und nach Ablauf der Festsetzungsfrist ein inhaltsgleicher Bescheid wirksam bekannt gegeben wird?

Leitsatz

Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist die Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der Abgabenordnung auch dann gewahrt, wenn der Bescheid, der vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Behörde verlassen hat, dem Empfänger nicht zugeht, obwohl die Behörde nach Lage der Steuerakten alles getan hat, dass er hätte zugehen können, aber nach Ablauf der Festsetzungsfrist ein inhaltsgleicher Bescheid ergeht, der dem Empfänger auch bekannt gegeben wird?

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 695
BFH/NV 2001 S. 1311 Nr. 10
BFHE S. 32 Nr. 195
BStBl II 2001 S. 695 Nr. 17
DB 2001 S. 2130 Nr. 40
DStRE 2001 S. 1127 Nr. 20
INF 2001 S. 634 Nr. 20
EAAAA-89027

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