Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 78/99 BStBl 2001 II S. 70

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Die berufliche Veranlassung eines Umzugs endet regelmäßig mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort. Aufwendungen für eine sog. Zwischenwohnung gehören nicht zu den steuerlich zu berücksichtigenden Umzugskosten

Leitsatz

Die berufliche Veranlassung eines Umzugs endet regelmäßig mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort. Die Aufwendungen für die Einlagerung von Möbeln für die Zeit vom Bezug dieser Wohnung bis zur Fertigstellung eines Wohnhauses am oder in der Nähe vom neuen Arbeitsort gehören daher nicht zu den steuerlich zu berücksichtigenden Umzugskosten (Werbungskosten).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 70
BB 2001 S. 33 Nr. 1
BFH/NV 2001 S. 256 Nr. 2
BFHE S. 315 Nr. 193
DB 2001 S. 236 Nr. 5
DStRE 2001 S. 178 Nr. 4
FR 2001 S. 207 Nr. 4
INF 2001 S. 90 Nr. 3
YAAAA-89029

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank