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BFH Urteil v. - VII R 26/99 BStBl 2001 II S. 72

Gesetze: KraftStG §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 2

Zur kraftfahrzeugsteuerlichen Abgrenzung Pkw und Lkw u. a. in Umbaufällen

Leitsatz

1. Das äußere Erscheinungsbild eines Fahrzeugs, das bei der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Beurteilung, ob es sich um einen PKW oder einen LKW handelt, zu berücksichtigen ist, wird nicht ausschließlich durch die Form der Karosserie und Zahl und Anordnung der Fenster geprägt.

2. Hat ein gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipiertes Fahrzeug infolge dauerhaften Umbaus ein Laderaum, der mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht, ist dies kraftfahrzeugsteuerrechtlich ein gewichtiges Indiz für die Zuordnung zum Typus des LKW, ohne dass beim Hinzutreten weiterer Merkmale, die für eine überwiegende Bestimmung und Eignung zum Personentransport sprechen, eine Einordnung als PKW von vornherein ausgeschlossen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 72
BB 2000 S. 2619 Nr. 51
BFH/NV 2001 S. 284 Nr. 2
BFHE S. 257 Nr. 194
DB 2000 S. 2510 Nr. 50
DStRE 2001 S. 37 Nr. 1
XAAAA-89038

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