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BFH Urteil v. - XI R 60/00 BStBl 2001 II S. 726

Gesetze: FGO § 93 Abs. 3 Satz 2FGO § 119 Nr. 3

Pflicht zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach überraschendem Hinweis an den Kläger

Leitsatz

Das FG ist zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung verpflichtet, wenn es den Kläger in der mündlichen Verhandlung mit einem Hinweis überrascht hat, zu dem er - insbesondere wegen der geraume Zeit zurückliegenden Vorgänge - nicht sofort Stellung nehmen konnte und ihm das Gericht keine Möglichkeit zur Stellungnahme mehr gegeben hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 726
BB 2001 S. 1888 Nr. 37
BFH/NV 2001 S. 1504 Nr. 11
BFHE S. 9 Nr. 195
BStBl II 2001 S. 726 Nr. 17
DStR 2001 S. 1565 Nr. 37
DStRE 2001 S. 1064 Nr. 19
YAAAA-89042

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