Eintritt der sog. Zerlegungssperre lässt sich nur durch den eigenen Antrag des übergangenen Steuerberechtigten auf Änderung oder Nachholung der Zerlegung vermeiden
Leitsatz
Der Eintritt der sog. Zerlegungssperre gemäß § 189 Satz 3 AO 1977 lässt sich nur durch den eigenen Antrag des übergangenen Steuerberechtigten auf Änderung oder Nachholung der Zerlegung vermeiden. Ein Antrag des Steuerpflichtigen genügt nicht. Ein solcher kann auch nicht über die Grundsätze der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag als für den Steuerberechtigten gestellt behandelt werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 769 BB 2001 S. 1458 Nr. 28 BB 2001 S. 561 Nr. 11 BFH/NV 2001 S. 661 Nr. 5 BFHE S. 227 Nr. 194 BStBl II 2001 S. 769 Nr. 18 DB 2001 S. 740 Nr. 14 DStRE 2001 S. 437 Nr. 8 ZAAAA-89059