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BFH Urteil v. - XI R 5/00 BStBl 2001 II S. 830

Gesetze: EStG § 5EStG § 6 bEStR R 35

Übertragung der stillen Reserven nach R 35 EStR auf vorgezogene Ersatzbeschaffung nur zulässig, sofern zwischen Veräußerung und Ersatzbeschaffung ursächlicher Zusammenhang

Leitsatz

Wird ein Grundstück des Betriebsvermögens im Hinblick auf ein behördlich angeordnetes Nutzungsverbot veräußert, so können die aufgedeckten stillen Reserven grundsätzlich auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden, auch wenn dieses vor der Veräußerung erworben wird, sofern zwischen beiden Vorgängen ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 830
BB 2001 S. 2420 Nr. 47
BFH/NV 2001 S. 1640 Nr. 12
BFHE S. 555 Nr. 195
BStBl II 2001 S. 830 Nr. 20
DStR 2001 S. 1927 Nr. 45
DStRE 2001 S. 1199 Nr. 22
FR 2001 S. 1223 Nr. 23
INF 2002 S. 27 Nr. 1
DAAAA-89075

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