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BFH Urteil v. - IX R 93/97 BStBl 2001 II S. 9

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1AO 1977 § 182 Abs. 1 Satz 1

Objektive Beweislast bei wegen Aktenaussonderung unaufklärbarer Frage, ob ein Feststellungsbescheid ergangen ist

Leitsatz

Beruft sich der Steuerpflichtige auf die Existenz eines Feststellungsbescheides und sind die Feststellungsakten wegen Aussonderung nach Ablauf der Aufbewahrungszeit nicht mehr vorhanden, trägt er insoweit jedenfalls dann die objektive Beweislast (Feststellungslast), wenn er sich zu Beginn des Rechtsbehelfsverfahrens nicht von der Existenz des Feststellungsbescheides überzeugt und insoweit keine Beweisvorsorge getroffen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 9
BB 2000 S. 2246 Nr. 44
BFH/NV 2000 S. 1560 Nr. 12
DB 2000 S. 2254 Nr. 45
DStRE 2000 S. 1227 Nr. 22
FR 2000 S. 1235 Nr. 22
SAAAA-89083

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