Objektive Beweislast bei wegen Aktenaussonderung unaufklärbarer Frage, ob ein Feststellungsbescheid ergangen ist
Leitsatz
Beruft sich der Steuerpflichtige auf die Existenz eines Feststellungsbescheides und sind die Feststellungsakten wegen Aussonderung nach Ablauf der Aufbewahrungszeit nicht mehr vorhanden, trägt er insoweit jedenfalls dann die objektive Beweislast (Feststellungslast), wenn er sich zu Beginn des Rechtsbehelfsverfahrens nicht von der Existenz des Feststellungsbescheides überzeugt und insoweit keine Beweisvorsorge getroffen hat.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 9 BB 2000 S. 2246 Nr. 44 BFH/NV 2000 S. 1560 Nr. 12 DB 2000 S. 2254 Nr. 45 DStRE 2000 S. 1227 Nr. 22 FR 2000 S. 1235 Nr. 22 SAAAA-89083