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BFH Urteil v. - VI R 77/00 BStBl 2002 II S. 12

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 3

Aufwendungen für Fahrten zum Ausbildungsort als besondere Ausbildungskosten

Leitsatz

Wohnt ein in dem Haushalt des Kindergeldberechtigten aufgenommenes Kind am auswärtigen Ausbildungsort, können regelmäßig Aufwendungen sowohl für Fahrten zwischen der Wohnung am Ausbildungsort und der Ausbildungsstelle als auch für Fahrten von und zum Haushalt des Kindergeldberechtigten als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 12
BB 2001 S. 1942 Nr. 38
BB 2001 S. 2251 Nr. 44
BFH/NV 2001 S. 1497 Nr. 11
BFHE S. 159 Nr. 196
BStBl II 2002 S. 12 Nr. 1
DStRE 2001 S. 1217 Nr. 22
FR 2001 S. 1013 Nr. 19
HAAAA-89091

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