Sachentscheidung über Klage nur nach Klärung aller Sachurteilsvoraussetzungen; Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes nach rechtskräftigem Sachurteil über Anfechtungsklage
Leitsatz
1. Über eine Klage darf regelmäßig erst dann in der Sache entschieden werden, wenn geklärt ist, dass alle Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen. Anderenfalls hat ein Prozessurteil zu ergehen.
2. Der selbständigen Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Steuerbescheides steht die Rechtskraft des Sachurteils über eine Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid entgegen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 13 BB 2001 S. 2361 Nr. 46 BFH/NV 2001 S. 1665 Nr. 12 BFHE S. 12 Nr. 196 BStBl II 2002 S. 13 Nr. 1 DB 2001 S. 2586 Nr. 49 DStRE 2002 S. 58 Nr. 1 RAAAA-89092