Anwendung des § 14 Abs. 2 BewG auf eine Rentenlast als Teil der Gegenleistung einer gemischten Schenkung
Leitsatz
1. Hat sich im Rahmen einer gemischten Schenkung der Beschenkte zur Zahlung einer Rente verpflichtet, ist der Steuerwert der Rentenlast für die Ermittlung der schenkungsteuerrechtlichen Bereicherung i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG gemäß den für die gemischte Schenkung geltenden Grundsätzen ohne Bedeutung. Daher findet § 14 Abs. 2 BewG im Falle eines vorzeitigen Ablebens des Rentenberechtigten keine Anwendung.
2. Allerdings kann bei der Berechnung der Bereicherung nach Verkehrswerten, die bei einer gemischten Schenkung der Ermittlung der schenkungsteuerrechtlichen Bereicherung vorauszugehen hat, die Rentenlast nicht unbesehen nach der allgemeinen Lebenserwartung des Rentenberechtigten bewertet werden, wenn bei objektiver Betrachtung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorauszusehen ist, dass dessen Lebenserwartung niedriger sein wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 25 BB 2002 S. 34 Nr. 1 BFH/NV 2002 S. 278 Nr. 2 BFHE S. 296 Nr. 196 BStBl II 2002 S. 25 Nr. 1 DB 2002 S. 1356 Nr. 26 DStRE 2002 S. 171 Nr. 3 FR 2002 S. 94 Nr. 2 INF 2002 S. 93 Nr. 3 PAAAA-89097