Gesetze: AO 1977 §§ 88, 173 Abs. 1 Nr. 1KraftStDV § 3 Abs. 1KraftStDV § 5 Abs. 3
Änderungsvoraussetzungen für Kraftfahrzeugsteuerbescheide mit unzutreffender Abgrenzung PKW und LKW bedürfen weiterer tatrichterlicher Klärung
Leitsatz
1. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 gewährt dem Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Bestandskraft von Steuerbescheiden grundsätzlich keinen Schutz. Die Änderung eines Steuerbescheides wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen ist jedoch gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn die Finanzbehörde bei Erlass des ursprünglichen Bescheides Ermittlungsmöglichkeiten nicht genutzt hat, die sich ihr hätten aufdrängen müssen.
2. Ob es geboten ist, zusätzlich zu der verkehrsbehördlichen Anmeldung eines Kfz eine besondere Steuererklärung zu verlangen, um von vornherein die richtige Besteuerung von der Verkehrsbehörde steuerrechtlich zu Unrecht als Kleinlaster eingestufter Fahrzeuge sicherzustellen, hängt davon ab, ob ein solches Verlangen unter Abwägung aller von einer solchen Maßnahme betroffenen öffentlichen und privaten Belange, insbesondere auch des Verwaltungsaufwands, angemessen ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 44 BB 2001 S. 2414 Nr. 47 BFH/NV 2002 S. 84 BFH/NV 2002 S. 84 Nr. 1 BFHE S. 317 Nr. 196 BStBl II 2002 S. 44 Nr. 2 DB 2002 S. 772 Nr. 15 DStRE 2002 S. 115 Nr. 2 KÖSDI 2002 S. 13131 Nr. 1 JAAAA-89099