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BFH Urteil v. - VI R 83/99 BStBl 2002 II S. 47

Gesetze: AO 1977 § 37 Abs. 2EStG § 74 Abs. 1

Zahlt die Familienkasse Kindergeld an einen Abzweigungsempfänger aus, so ist nur dieser zur Erstattung verpflichtet, wenn die Zahlung ohne rechtlichen Grund erfolgte

Leitsatz

Zahlt die Familienkasse Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an einen Dritten (Abzweigungsempfänger) aus, so ist nur dieser nach § 37 Abs. 2 AO 1977 zur Erstattung verpflichtet, wenn die Zahlung ohne rechtlichen Grund erfolgte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 47
BFH/NV 2001 S. 1635 Nr. 12
BFHE S. 278 Nr. 196
BStBl II 2002 S. 47 Nr. 2
DB 2001 S. 2429 Nr. 46
DStRE 2002 S. 18 Nr. 1
FR 2002 S. 98 Nr. 2
CAAAA-89100

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