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BFH Urteil v. - IV R 31/00 BStBl 2002 II S. 78

Gesetze: EStG a. F. § 52 Abs. 15 Sätze 6 und 8 Nr. 1

Die steuerfreie Entnahme einer vom Wohngebäude getrennten Gartenfläche ist zulässig, sofern die Fläche vor und nach der Entnahme des Wohnhauses als Hausgarten genutzt wurde

Leitsatz

Die im Rahmen der Übergangsregelung des § 52 Abs. 15 EStG a. F. zulässige steuerfreie Entnahme des zu einer Wohnung gehörenden Grund und Bodens kann auch eine in einiger Entfernung vom Hofgrundstück belegene Gartenfläche umfassen, sofern diese vor und nach der Entnahme des Wohnhauses als Hausgarten genutzt wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 78
BB 2002 S. 294 Nr. 6
BFH/NV 2002 S. 407 Nr. 3
BFHE S. 37 Nr. 197
BStBl II 2002 S. 78 Nr. 3
DStRE 2002 S. 221 Nr. 4
FR 2002 S. 638 Nr. 11
INF 2002 S. 250 Nr. 8
KÖSDI 2002 S. 13193 Nr. 3
FAAAA-89112

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