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BFH Urteil v. - II R 39/99 BStBl 2002 II S. 93

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG 1983 § 8 Abs. 1GrEStG 1983 § 9 Abs. 1 Nr. 1BauGB § 123BauGB § 124

Verpflichtung zur Übernahme zukünftiger Erschließungskosten durch den Erwerber gegenüber der Gemeinde beim Verkauf eines noch unerschlossenen Grundstücks ist keine Gegenleistung i. S. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG gegenüber dem Veräußerer

Leitsatz

Wird ein im Zeitpunkt des Abschlusses eines Grundstückskaufvertrages noch unerschlossenes Grundstück als solches (,,unerschlossen'') zum Gegenstand der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung gemacht und übernimmt der Erwerber gleichzeitig mit dem Abschluss des Kaufvertrages gegenüber der Gemeinde oder einem von ihr nach § 124 Abs. 1 BauGB beauftragten Erschließungsträger die Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, liegt hierin kein Entgelt für den Erwerb des Grundstücks.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 93
BB 2001 S. 1566 Nr. 31
BFH/NV 2001 S. 1198 Nr. 9
BFHE S. 452 Nr. 194
BStBl II 2002 S. 93 Nr. 3
DB 2001 S. 1651 Nr. 31
DStR 2001 S. 1247 Nr. 30
DStRE 2001 S. 875 Nr. 16
INF 2001 S. 540 Nr. 17
EAAAA-89121

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