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BFH Urteil v. - I R 107/00 BStBl 2002 II S. 134

Gesetze: EStG § 7 dAO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2

Bereits in Anspruch genommene erhöhte Absetzungen nach § 7 d EStG sind rückwirkend zu versagen, wenn die zeitlichen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung entfallen sind. Dies gilt auch bei bilanzierenden Steuerpflichtigen

Leitsatz

1. Wird ein dem Umweltschutz dienendes Wirtschaftsgut nicht mindestens fünf Jahre lang in einem inländischen Betrieb des Steuerpflichtigen genutzt, so sind bereits in Anspruch genommene erhöhte Absetzungen nach § 7 d EStG rückwirkend zu versagen (Anschluss an , BFHE 172, 416, BStBl II 1994, 243).

2. Der Wegfall der zeitlichen Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung wirkt auch bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ohne Einschränkung auf den Beginn des Begünstigungszeitraums zurück. Die rückwirkende Versagung der Vergünstigung hängt insbesondere nicht davon ab, ob der Steuerpflichtige bei Aufstellung der jeweils maßgeblichen Bilanz den späteren Wegfall der Begünstigungsvoraussetzungen erkannt hat oder hätte erkennen können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 134
BB 2002 S. 1143 Nr. 22
BB 2002 S. 293 Nr. 6
BFH/NV 2002 S. 390 Nr. 3
BFHE S. 515 Nr. 196
DB 2002 S. 245 Nr. 5
DStRE 2002 S. 196 Nr. 4
INF 2002 S. 218 Nr. 7
KÖSDI 2002 S. 13193 Nr. 3
BAAAA-89135

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