Keine Begünstigung nach § 10 e EStG bei Vermietung an ständig wechselnde Feriengäste, auch wenn der Wohnungseigentümer von seinem zeitlich begrenzten Eigennutzungsrecht Gebrauch macht
Leitsatz
1. Wird eine Wohnung durch einen Gästevermittlungsvertrag zur kurzfristigen Vermietung an ständig wechselnde Feriengäste bestimmt, so liegt auch dann keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG vor, wenn der Wohnungseigentümer von seinem vorbehaltenen zeitlich begrenzten Eigennutzungsrecht Gebrauch macht.
2. Die Nutzung zu Wohnzwecken setzt eine dauerhafte und intensive Beziehung des Nutzers zu der Wohnung voraus.
3. Eine Wohnung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen zur kurzfristigen Vermietung an ständig wechselnde Feriengäste bestimmt ist, stellt eine die Anwendung des § 10 e EStG ausschließende Ferienwohnung dar, selbst wenn sie nicht in einem Sondernutzungsgebiet nach § 10 BauNVO liegt.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 145 BB 2002 S. 293 Nr. 6 BFH/NV 2002 S. 432 Nr. 3 BFHE S. 218 Nr. 197 DB 2002 S. 250 Nr. 5 DStRE 2002 S. 204 Nr. 4 FR 2002 S. 283 Nr. 5 INF 2002 S. 155 Nr. 5 KÖSDI 2002 S. 13234 Nr. 4 PAAAA-89139