Ein Antrag auf Investitionszulage kann in Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift auf dem Antragsformular wirksam gestellt sein
Leitsatz
Ein Antrag auf Investitionszulage kann ausnahmsweise auch ohne eigenhändige Unterschrift auf dem Antragsformular wirksam gestellt sein, wenn sich aus den dem Antrag beigefügten Unterlagen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Äußerungswillen des Anspruchsberechtigten ergibt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 159 BB 2002 S. 450 Nr. 9 BB 2002 S. 612 Nr. 12 BFH/NV 2002 S. 459 Nr. 3 BFHE S. 464 Nr. 196 DB 2002 S. 459 Nr. 9 DStRE 2002 S. 444 Nr. 7 KÖSDI 2002 S. 13195 Nr. 3 UAAAA-89146