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BFH Urteil v. - III R 24/99 BStBl 2002 II S. 159

Gesetze: InvZulG 1991 § 6 Abs. 3 Satz 1

Ein Antrag auf Investitionszulage kann in Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift auf dem Antragsformular wirksam gestellt sein

Leitsatz

Ein Antrag auf Investitionszulage kann ausnahmsweise auch ohne eigenhändige Unterschrift auf dem Antragsformular wirksam gestellt sein, wenn sich aus den dem Antrag beigefügten Unterlagen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Äußerungswillen des Anspruchsberechtigten ergibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 159
BB 2002 S. 450 Nr. 9
BB 2002 S. 612 Nr. 12
BFH/NV 2002 S. 459 Nr. 3
BFHE S. 464 Nr. 196
DB 2002 S. 459 Nr. 9
DStRE 2002 S. 444 Nr. 7
KÖSDI 2002 S. 13195 Nr. 3
UAAAA-89146

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