Berücksichtigung einer Fahrleistung von mehr als 15 000 km als außergewöhnliche Belastung bei außerordentlich gehbehinderten Personen ausnahmsweise möglich
Leitsatz
Ausnahmsweise können Fahrleistungen mit einem PKW bei außerordentlich gehbehinderten Personen, auch soweit sie 15 000 km im Jahr übersteigen, noch als angemessen zu beurteilen und die entstandenen Aufwendungen deshalb als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen sein, sofern nach der Art und der Schwere der Behinderung nur durch den Einsatz eines PKW eine berufsqualifizierende Ausbildung durchgeführt werden kann. In einem solchen Ausnahmefall können jedoch über die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehenden Fahrten hinaus für weitere rein private Fahrten höchstens noch Fahrleistungen bis zu 5 000 km p. a. zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 198 BB 2002 S. 449 Nr. 9 BFH/NV 2002 S. 438 Nr. 3 BFHE S. 455 Nr. 197 BStBl II 2002 S. 198 Nr. 5 DB 2002 S. 1696 Nr. 33 DStRE 2002 S. 429 Nr. 7 FR 2002 S. 477 Nr. 8 INF 2002 S. 248 Nr. 8 KÖSDI 2002 S. 13199 Nr. 3 EAAAA-89160