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BFH Urteil v. - III R 40/99 BStBl 2002 II S. 224

Gesetze: EStG § 33EStG § 33 b

Ansatz von Kfz-Kosten außergewöhnlich gehbehinderter Menschen mit den Kilometer-Pauschsätzen

Leitsatz

Die tatsächlichen Aufwendungen für die Benutzung eines PKW durch einen außergewöhnlich gehbehinderten Steuerpflichtigen können abweichend von den im Regelfall anzuwendenden Pauschsätzen (im Streitjahr 1994 0,52 DM/km) nur in krassen Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Ein derartiger Ausnahmefall ist nicht schon deshalb anzunehmen, weil die jährliche Fahrleistung (im Streitfall 6 960 km) weniger als die Hälfte der den Pauschsätzen zugrunde liegenden Jahresfahrleistung von 15 000 km beträgt oder ein mit einer Automatik ausgestatteter üblicher Mittelklassewagen benutzt wird (Ergänzung des , BFHE 183, 98, BStBl II 1997, 538).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 224
BB 2002 S. 449 Nr. 9
BFH/NV 2002 S. 440 Nr. 3
BFHE S. 462 Nr. 197
BStBl II 2002 S. 224 Nr. 6
DB 2002 S. 458 Nr. 9
DStRE 2002 S. 432 Nr. 7
FR 2002 S. 480 Nr. 8
INF 2002 S. 249 Nr. 8
KÖSDI 2002 S. 13200 Nr. 3
GAAAA-89168

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