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BFH Urteil v. - IV R 47, 48/00 BStBl 2002 II S. 289

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 6b Abs. 4 Nr. 2

Wechsel eines Grundstückes vom Anlage- zum Umlaufvermögen bei Parzellierung in Veräußerungsabsicht und aktiver Mitwirkung bei Baulandaufbereitung

Leitsatz

1. Wird ein Grundstück des Anlagevermögens in Veräußerungsabsicht parzelliert und wirkt der Steuerpflichtige an der Aufbereitung zum Bauland aktiv mit oder nimmt er darauf Einfluss, wechselt das Grundstück auch bei zunächst unveränderter Nutzung zum Umlaufvermögen.

2. Eine Gewinnübertragung nach § 6b EStG setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut vor der Veräußerung noch nicht zum Umlaufvermögen geworden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 289
BB 2002 S. 670 Nr. 13
BB 2002 S. 85 Nr. 2
BFH/NV 2002 S. 266 Nr. 2
BFHE S. 109 Nr. 197
BStBl II 2002 S. 289 Nr. 9
DB 2002 S. 72 Nr. 2
DStR 2002 S. 22 Nr. 1
INF 2002 S. 124 Nr. 4
KÖSDI 2002 S. 13120 Nr. 1
YAAAA-89188

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