Steuerrechtliche Behandlung eines Mietverhältnisses mit dem Arbeitgeber
Leitsatz
Mietet der Arbeitgeber einen Raum als Außendienst-Mitarbeiterbüro von seinem Arbeitnehmer an, sind die Mietzahlungen dann nicht dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen, wenn der Arbeitgeber gleich lautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raumes im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Dieses ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer über keinen weiteren Arbeitsplatz in einer Betriebsstätte des Arbeitgebers verfügt.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 300 BB 2002 S. 79 Nr. 2 BFH/NV 2002 S. 262 Nr. 2 BFHE S. 98 Nr. 197 BStBl II 2002 S. 300 Nr. 9 DB 2002 S. 128 Nr. 3 DStR 2001 S. 2196 Nr. 51 DStRE 2002 S. 11 Nr. 1 FR 2002 S. 85 Nr. 2 INF 2002 S. 91 Nr. 3 KÖSDI 2002 S. 13123 Nr. 1 JAAAA-89193