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BFH Urteil v. - II R 15/00 BStBl 2002 II S. 314

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 2ErbStG § 25 Abs. 1

Berechnung der vom Schenker übernommenen Schenkungsteuer, wenn dieser sich einen lebenslänglichen Nießbrauch vorbehalten hat

Leitsatz

1. Behält sich der Zuwendende, der seinem Sohn ein Grundstück schenkt, einen lebenslänglichen Nießbrauch daran vor, und übernimmt er die anfallende Schenkungsteuer, ist die gemäß § 10 Abs. 2 ErbStG dem Erwerb hinzuzurechnende Steuer nach dem gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 und 2 ErbStG sofort zu zahlenden Steuerbetrag zuzüglich eines Betrages in Höhe des Ablösungsbetrages nach Satz 3 der Vorschrift zu berechnen.

2. Dies gilt unabhängig sowohl davon, ob der Zuwendende seinerseits von der Ablösung nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG Gebrauch macht, als auch davon, ob der Sohn die Ablösung gewählt hätte, wenn die Steuer von ihm zu tragen gewesen wäre.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 314
BB 2002 S. 666 Nr. 13
BFH/NV 2002 S. 590 Nr. 4
BFHE S. 275 Nr. 197
BStBl II 2002 S. 314 Nr. 9
DB 2002 S. 980 Nr. 19
DStR 2002 S. 493 Nr. 12
DStRE 2002 S. 461 Nr. 7
FR 2002 S. 530 Nr. 9
INF 2002 S. 351 Nr. 11
RAAAA-89199

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