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BFH Urteil v. - I R 32/00 BStBl 2002 II S. 349

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2KStG § 8 Abs. 1HGB § 255 Abs. 1, Abs. 2AktG a. F. § 153 Abs. 1AktG a. F. § 155 Abs. 1

Beiträge an den Erdölbevorratungsverband (EBV-Beiträge) sind keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Erdölerzeugnisse

Leitsatz

1. Herstellungskosten sind die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen oder in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Herstellung des Wirtschaftsguts anfallen. Die Herstellung endet mit der Fertigstellung des Erzeugnisses. Folgekosten sind nicht als Herstellungskosten zu erfassen.

2. Welche Kosten einem Anschaffungsvorgang im Einzelfall zuzuordnen und daher zu den Anschaffungs(neben-)kosten zu rechnen sind, ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden. Dabei ist ein bloßer kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend, vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen an.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 349
BB 2002 S. 1142 Nr. 22
BB 2002 S. 717 Nr. 14
BFH/NV 2002 S. 700 Nr. 5
BFHE S. 58 Nr. 197
BStBl II 2002 S. 349 Nr. 10
DB 2002 S. 663 Nr. 13
DStR 2002 S. 536 Nr. 13
DStRE 2002 S. 480 Nr. 8
FR 2002 S. 575 Nr. 10
INF 2002 S. 346 Nr. 11
KÖSDI 2002 S. 13229 Nr. 4
DAAAA-89211

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