Der Betriebsausgabenabzug von Zuwendungen an eine rückgedeckte Unterstützungskasse nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG ist bei einer Beleihung oder Abtretung von Ansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen steht einer Beleihung gleich
Leitsatz
Eine Unterstützungskasse ,,verschafft'' sich durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht die Mittel für ihre Versorgungsleistungen, wenn sie die ihr zustehenden Rechte aus der Versicherung beleiht oder abtritt. Einer Beleihung steht die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen gleich.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 358 BB 2002 S. 975 Nr. 19 BFH/NV 2002 S. 858 Nr. 6 BFHE S. 452 Nr. 198 BStBl II 2002 S. 358 Nr. 10 DB 2002 S. 975 Nr. 19 DStR 2002 S. 797 Nr. 19 DStRE 2002 S. 671 Nr. 11 FR 2002 S. 674 Nr. 12 RAAAA-89215