Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 26/00 BStBl 2002 II S. 358

Gesetze: EStG § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c

Der Betriebsausgabenabzug von Zuwendungen an eine rückgedeckte Unterstützungskasse nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG ist bei einer Beleihung oder Abtretung von Ansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen steht einer Beleihung gleich

Leitsatz

Eine Unterstützungskasse ,,verschafft'' sich durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht die Mittel für ihre Versorgungsleistungen, wenn sie die ihr zustehenden Rechte aus der Versicherung beleiht oder abtritt. Einer Beleihung steht die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen gleich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 358
BB 2002 S. 975 Nr. 19
BFH/NV 2002 S. 858 Nr. 6
BFHE S. 452 Nr. 198
BStBl II 2002 S. 358 Nr. 10
DB 2002 S. 975 Nr. 19
DStR 2002 S. 797 Nr. 19
DStRE 2002 S. 671 Nr. 11
FR 2002 S. 674 Nr. 12
RAAAA-89215

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank