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BFH Urteil v. - V R 37/00 BStBl 2002 II S. 373

Gesetze: UStG 1991 § 2 Abs. 2 Nr. 2UStG 1991 § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft noch keine Umsätze ausgeführt hat

Leitsatz

1. Im Rahmen des Konzepts einer ,,übertragenden Sanierung'' kann eine Gesellschaft (Auffanggesellschaft) umsatzsteuerrechtlich bereits zu einem Zeitpunkt in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein, zu dem sie selbst noch keine Umsätze ausführt.

2. In diesem Fall steht der Auffanggesellschaft kein Vorsteuerabzug aus der Übertragung von Gegenständen des Betriebsvermögens des Organträgers auf sie zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 373
BB 2002 S. 923 Nr. 18
BFH/NV 2002 S. 878 Nr. 6
BFHE S. 357 Nr. 197
BStBl II 2002 S. 373 Nr. 10
DStR 2002 S. 854 Nr. 20
DStRE 2002 S. 701 Nr. 11
KÖSDI 2002 S. 13270 Nr. 5
UR 2002 S. 271 Nr. 6
WAAAA-89222

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