Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 31/00 BStBl 2002 II S. 382

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1BGB § 1711GG Art. 6 Abs. 1

Aufwendungen für einen Zivilrechtsstreit zur Erlangung eines Umgangsrechts mit den eigenen Kindern können außergewöhnliche Belastung sein

Leitsatz

1. Aufwendungen für einen Familienrechtsstreit über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinen nichtehelichen Kindern können unter Geltung des früheren § 1711 BGB dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn die Mutter jeglichen Umgang des Vaters mit den Kindern grundlos verweigert.

2. Die Kosten für eine Verfassungsbeschwerde sind dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schwerwiegend, die Gesetzeslage verfassungsrechtlich umstritten ist und wenn während des Beschwerdeverfahrens das Gesetz im Sinne des Beschwerdeführers geändert wird, so dass der Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt und die Annahme auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten angezeigt ist, weil nach dem neuen Gesetz die Grundrechtsverletzung anderweitig beseitigt werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 382
BB 2002 S. 1085 Nr. 21
BFH/NV 2002 S. 634 Nr. 5
BFH/NV 2002 S. 841 Nr. 6
BFHE S. 94 Nr. 198
BStBl II 2002 S. 382 Nr. 11
DB 2002 S. 1137 Nr. 22
DStRE 2002 S. 756 Nr. 12
FR 2002 S. 740 Nr. 13
KÖSDI 2002 S. 13306 Nr. 6
AAAAA-89225

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank