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BFH Urteil v. - VIII R 58/98 BStBl 2002 II S. 420

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1EStDV § 7 Abs. 1UmwStG 1977 § 24

Übertragung eines Einzelwirtschaftsguts des Betriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gegen Mischentgelt (gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Übernahme von Verbindlichkeiten) zum Buchwert ist nur insoweit möglich, als die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt

Leitsatz

1. Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einzelne Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens gegen ein ausgewogenes (drittübliches) Mischentgelt, d. h. gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten und sonstige Ausgleichsleistungen, in die Personengesellschaft ein, so ist die Fortführung der Buchwerte der eingebrachten Wirtschaftsgüter bei der aufnehmenden Personengesellschaft nach den Grundsätzen des ,,Einbringungsurteils'' (, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748) nur insoweit möglich, als die Übertragung gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Die Einbringung ist dabei entsprechend dem Verhältnis der jeweiligen Teilleistungen (Wert der erlangten Gesellschaftsrechte einerseits und Wert der sonstigen Gegenleistungen andererseits) zum Teilwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter in einen erfolgsneutral gestaltbaren und einen für den einbringenden Gesellschafter zwingend erfolgswirksamen Teil aufzuspalten.

2. Die im Zuge der Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter von der aufnehmenden Personengesellschaft übernommenen Verbindlichkeiten des übertragenden Gesellschafters führen auch dann zu einer für diesen gewinnwirksamen Gegenleistung, wenn die übernommenen Schulden in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den eingebrachten aktiven Einzelwirtschaftsgütern stehen (Bruttobetrachtung).

Tatbestand

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Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 420
BB 2002 S. 493 Nr. 10
BFH/NV 2002 S. 576 Nr. 4
BFHE S. 411 Nr. 197
BStBl II 2002 S. 420 Nr. 12
DStR 2002 S. 395 Nr. 10
DStRE 2002 S. 349 Nr. 6
FR 2002 S. 516 Nr. 9
INF 2002 S. 251 Nr. 8
KÖSDI 2002 S. 13194 Nr. 3
XAAAA-89239

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