In einem Betriebsgebäude neu installierte Einrichtungen zur Versorgung mit Wärme, Kälte usw. die an bereits in einem anderen Betriebsgebäude vorhandene Versorgungsanlagen angeschlossen werden, sind nur dann zulagenbegünstigt, wenn es sich um Betriebsvorrichtungen handelt und eine Sonderfunktion gegenüber den bereits vorhandenen Anlagen erfüllt wird
Leitsatz
Werden die in einem Betriebsgebäude neu installierten Einrichtungen zur Versorgung mit Wärme, Kälte, Luft usw. an die in einem anderen Betriebsgebäude vorhandenen Versorgungsanlagen angeschlossen, handelt es sich bei den neuen Anlagen nur dann um zulagenbegünstigte selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter, wenn insoweit die Voraussetzungen für die Annahme von Betriebsvorrichtungen vorliegen und sie eine Sonderfunktion gegenüber den bereits vorhandenen Anlagen erfüllen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 433 BB 2002 S. 1248 Nr. 24 BFH/NV 2002 S. 997 Nr. 7 BFHE S. 178 Nr. 198 BStBl II 2002 S. 433 Nr. 12 DB 2002 S. 1197 Nr. 23 DStRE 2002 S. 831 Nr. 13 FR 2002 S. 746 Nr. 13 KÖSDI 2002 S. 13337 Nr. 7 YAAAA-89243