Kein Widerstreit im Sinne des § 174 Abs. 4 AO bei Wechsel der Schätzungsmethode für mehrere Veranlagungszeiträume mit teils steuermindernden, teils steuererhöhenden Auswirkungen
Leitsatz
Hat das FA aufgrund eines Rechtsbehelfs einen Steuerbescheid unter Anwendung einer dem Steuerpflichtigen günstigeren Schätzungsmethode geändert und führt diese Schätzungsmethode in anderen Veranlagungszeiträumen zu einer höheren Steuer, können die für letztere Zeiträume ergangenen bestandskräftigen Bescheide nicht auf der Rechtsgrundlage des § 174 Abs. 4 AO 1977 mit der Begründung geändert werden, sie seien aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ergangen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 450 BB 2002 S. 1580 Nr. 31 BFH/NV 2002 S. 1064 Nr. 8 BFHE S. 20 Nr. 198 BStBl II 2002 S. 450 Nr. 13 DStRE 2002 S. 978 Nr. 15 GAAAA-89249