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BFH Urteil v. - IV B 2/02 BStBl 2002 II S. 507

Gesetze: AO 1977 §§ 83, 197FGO § 69 Abs. 2, 3

Ernstliche Zweifel an der Nichtanfechtbarkeit der Bestimmung des Außenprüfers, wenn eine nicht mehr rückgängig zu machende Rechtsverletzung durch diesen zu befürchten ist

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob nicht dem Steuerpflichtigen ein Recht auf gerichtliche Überprüfung der Festlegung des Außenprüfers zusteht, wenn aufgrund des bisherigen Verhaltens des Prüfers - über die bloße Besorgnis der Befangenheit hinaus - zu befürchten ist, dass der Prüfer Rechte des Steuerpflichtigen verletzen wird, ohne dass diese Rechtsverletzung durch spätere Rechtsbehelfe rückgängig gemacht werden könnte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 507
BB 2002 S. 1529 Nr. 30
BFH/NV 2002 S. 1072 Nr. 8
BFHE S. 310 Nr. 198
BStBl II 2002 S. 507 Nr. 14
DB 2003 S. 1367 Nr. 25
DStR 2002 S. 1393 Nr. 33
DStRE 2002 S. 1100 Nr. 17
KÖSDI 2002 S. 13382 Nr. 8
FAAAA-89271

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