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BFH Urteil v. - III R 8/00 BStBl 2002 II S. 512

Gesetze: AO 1977 § 12 Satz 1InvZulG 1991 § 2 Satz 1 Nr. 1

Wird einem Fuhrunternehmer durch einen angestellten Fahrer die Mitbenutzung eines Raumes in dessen Privatwohnung ohne vertragliche Grundlage gestattet, so fehlt es an einer Betriebsstätte i. S. des § 12 Satz 1 AO 1977

Leitsatz

Wird einem Fuhrunternehmer durch einen angestellten Fahrer die Mitbenutzung eines Raumes in dessen Privatwohnung ohne vertragliche Grundlage gestattet, so fehlt es an der für die Annahme einer Betriebsstätte unerlässlichen mindestens allgemein-rechtlichen Absicherung einer nicht nur vorübergehenden, unbestrittenen Verfügungsmacht des Unternehmers bezüglich dieses Raumes.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 512
BB 2002 S. 1684 Nr. 33
BFH/NV 2002 S. 1259 Nr. 9
BFHE S. 325 Nr. 198
BStBl II 2002 S. 512 Nr. 14
DB 2002 S. 1696 Nr. 33
DStRE 2002 S. 1039 Nr. 16
FR 2002 S. 1321 Nr. 23
KÖSDI 2002 S. 13373 Nr. 8
ZAAAA-89273

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