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BFH Urteil v. - V R 6/01 BStBl 2002 II S. 555

Gesetze: UStG 1991 § 15 aUStG 1991 § 24

Keine Anwendung des § 24 UStG auf die Verpachtung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebsteils bei Fortbestehen einer geringfügigen forstwirtschaftlichen Tätigkeit

Leitsatz

1. Verpachtet ein Land- und Forstwirt seinen gesamten landwirtschaftlichen Betriebsteil, so unterliegen die Verpachtungsumsätze nicht der pauschalen Umsatzbesteuerung nach Durchschnittsätzen, wenn er nach der Verpachtung in nur geringfügigem Umfang weiterhin als Forstwirt tätig ist.

2. Wird ein Wirtschaftsgut zunächst für nach Durchschnittsätzen besteuerte Umsätze und später für Umsätze verwendet, die nicht der Besteuerung nach Durchschnittsätzen unterliegen, kommt eine nachträgliche Gewährung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15 a UStG in Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 555
BB 2002 S. 771 Nr. 15
BFH/NV 2002 S. 739 Nr. 5
BFHE S. 338 Nr. 197
BStBl II 2002 S. 555 Nr. 14
DB 2002 S. 981 Nr. 19
INF 2002 S. 447 Nr. 14
KÖSDI 2002 S. 13271 Nr. 5
UR 2002 S. 233 Nr. 5
MAAAA-89286

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