Gesetze: AO 1977 § 169AO 1977 § 170AO 1977 § 171 Abs. 4 und 5
Ablaufhemmung bei Erweiterung der Fahndungsprüfung; Ende der Ablaufhemmung erst mit Unanfechtbarkeit der aufgrund der Fahndungsprüfung ergangenen Steuerbescheide
Leitsatz
1. Wird der Umfang einer Fahndungsprüfung nachträglich auf zusätzliche Veranlagungszeiträume erweitert, so wird hierdurch der Ablauf der Festsetzungsfrist für diese Veranlagungszeiträume nur dann gehemmt, wenn der Steuerpflichtige die Erweiterung bis zum Ablauf der Frist erkennen konnte. Der Eintritt der Ablaufhemmung setzt jedoch nicht voraus, dass für den Steuerpflichtigen erkennbar war, auf welche Sachverhalte sich die zusätzlichen Ermittlungen erstrecken sollten.
2. Die durch eine Fahndungsprüfung ausgelöste Ablaufhemmung endet nur dann, wenn aufgrund der Prüfung Steuerbescheide ergangen und diese unanfechtbar geworden sind.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 586 BB 2002 S. 1582 Nr. 31 BFH/NV 2002 S. 1195 Nr. 9 BFHE S. 303 Nr. 198 BStBl II 2002 S. 586 Nr. 16 DB 2002 S. 1589 Nr. 31 DStR 2002 S. 1297 Nr. 31 DStRE 2002 S. 1036 Nr. 16 KÖSDI 2002 S. 13421 Nr. 9 ZAAAA-89299