Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 39/00 BStBl 2002 II S. 589

Gesetze: BerlinFG § 21 Abs. 3BerlinFG § 23

Arbeitnehmer i. S. des § 21 Abs. 3 BerlinFG sind auch solche Personen, die nur kurzfristig oder in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden. Zur Berechnung der Anzahl der Arbeitnehmer ist eine Umrechnung auf Vollzeitkräfte vorzunehmen

Leitsatz

Arbeitnehmer i. S. des § 21 Abs. 3 BerlinFG sind auch solche Personen, die nur kurzfristig oder in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden. Zur Berechnung der Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer ist eine Umrechnung der von Teilzeitkräften geleisteten Arbeit auf Vollzeitkräfte vorzunehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 589
BB 2002 S. 345 Nr. 7
BFH/NV 2002 S. 396 Nr. 3
BFHE S. 422 Nr. 196
BStBl II 2002 S. 589 Nr. 16
DB 2002 S. 406 Nr. 8
DStRE 2002 S. 288 Nr. 5
INF 2002 S. 187 Nr. 6
SAAAA-89300

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank