Bei konkreter Gesundheitsgefährdung können Aufwendungen für die Neuanschaffung von Mobiliar als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein
Leitsatz
1. Aufwendungen für die Neuanschaffung von Mobiliar können als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn von den ausgetauschten Möbeln aufgrund einer Formaldehydemission nachweisbar eine konkrete Gesundheitsgefährdung ausgeht.
2. Die konkrete Gesundheitsgefährdung gilt als nachgewiesen, wenn die Formaldehydemission ausweislich eines vor der Anschaffung erstellten amtlichen technischen Gutachtens zu einer Formaldehydkonzentration in der Innenluft von über 0,1 ppm geführt hat. Wird dieser Grenzwert unterschritten, können die Kosten für die Neuanschaffung steuerlich nur dann abziehbar sein, wenn die Schadstoffbelastung tatsächlich gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht hat. Der Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlicher Beeinträchtigung und Formaldehydemission ist in diesem Fall zusätzlich durch ein vor der Anschaffung erstelltes amtsärztliches Zeugnis zu belegen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 592 BB 2002 S. 1850 Nr. 36 BFH/NV 2002 S. 1229 Nr. 9 BFHE S. 287 Nr. 199 BStBl II 2002 S. 592 Nr. 16 DB 2002 S. 1805 Nr. 35 DStRE 2002 S. 1129 Nr. 18 FR 2002 S. 1136 Nr. 20 INF 2002 S. 606 Nr. 19 KÖSDI 2002 S. 13415 Nr. 9 CAAAA-89301