Keine Nichtigkeit des Steuerbescheids wegen fehlender Unterzeichnung der Steuererklärung; durch Abrechnung bekannt gegebene Zustimmung zur Steueranmeldung ist Verwaltungsakt
Leitsatz
1. Eine Steuererklärung ohne die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift ist zwar unwirksam. Dieser Mangel ist aber unbeachtlich, wenn auf eine solche Steuererklärung ein wirksamer Steuerbescheid ergeht.
2. Eine Zustimmung zu einer Steueranmeldung ist ein Verwaltungsakt, wenn sie dem Steuerpflichtigen durch eine Abrechnung bekannt gegeben wird.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 642 BB 2002 S. 1408 Nr. 27 BFH/NV 2002 S. 963 Nr. 7 BFHE S. 27 Nr. 198 BStBl II 2002 S. 642 Nr. 17 DB 2002 S. 1696 Nr. 33 DStRE 2002 S. 912 Nr. 14 UR 2002 S. 480 Nr. 10 AAAAA-89306