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BFH Urteil v. - VIII R 57/99 BStBl 2002 II S. 662

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1GewStG § 3 Nr. 20EStG § 15 Abs. 2

1. Bei einer Betriebsaufspaltung erstreckt sich die Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens nicht auch auf das Besitzunternehmen Die Bestellung eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück führt mit Abschluss des Vertrages zu einer sachlichen Verflechtung, wenn eine Bebauung für die betrieblichen Zwecke der Betriebsgesellschaft vorgesehen ist 2. Mit Abschluss des Erbbaurechtsvertrages an einem unbebauten Grundstück, das für betriebliche Zwecke der Betriebsgesellschaft bebaut werden soll, entsteht eine sachliche Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft

Leitsatz

1. Die Befreiung des Betriebsunternehmens von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 GewStG erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung nicht auf die Vermietungstätigkeit des Besitzunternehmens.

2. Die Bestellung eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück hat eine sachliche Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft zur Folge, wenn das Grundstück für die betrieblichen Zwecke der Betriebsgesellschaft bebaut werden soll. Die sachliche Verflechtung tritt mit Abschluss des Erbbaurechtsvertrages ein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 662
BB 2002 S. 1134 Nr. 22
BFH/NV 2002 S. 872 Nr. 6
BFHE S. 137 Nr. 198
BStBl II 2002 S. 662 Nr. 17
DB 2002 S. 1085 Nr. 21
DStR 2002 S. 900 Nr. 22
DStRE 2002 S. 740 Nr. 12
FR 2002 S. 670 Nr. 12
INF 2002 S. 446 Nr. 14
KÖSDI 2002 S. 13303 Nr. 6
BAAAA-89310

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