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BFH Urteil v. - IV B 22/01 BStBl 2002 II S. 690

Gesetze: FGO in der bis zum geltenden Fassung § 115 Abs. 2FGO in der bis zum geltenden Fassung EStG § 4 Abs. 1

Leitsatz

1. Es bedarf keiner höchstrichterlichen Klärung, dass nicht nur die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum gewillkürten, sondern auch die zum notwendigen Betriebsvermögen die Bestimmung zu betrieblichen Zwecken voraussetzt. Insbesondere die Zuordnung von unbebauten Grundstücken zum notwendigen Betriebs- oder Privatvermögen richtet sich nach dem nach außen erkennbaren Nutzungswillen des Steuerpflichtigen.

2. Es bedarf des Weiteren keiner höchstrichterlichen Klärung, dass die Widmung eines Wirtschaftsgutes nicht stets die Erfassung mit ihm zusammenhängender Einnahmen und Ausgaben in der Buchführung voraussetzt. Das gilt insbesondere dann, wenn das Wirtschaftsgut im Zeitpunkt seiner Einbuchung noch keine Erträge oder Aufwendungen verursacht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 690
BB 2002 S. 1085 Nr. 21
BB 2002 S. 1588 Nr. 31
BFH/NV 2002 S. 860 Nr. 6
BFHE S. 463 Nr. 198
BStBl II 2002 S. 690 Nr. 18
DB 2002 S. 1027 Nr. 20
DStRE 2002 S. 796 Nr. 13
FR 2002 S. 678 Nr. 12
KÖSDI 2002 S. 13300 Nr. 6
EAAAA-89322

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