Die Tilgung von im Rahmen eines Einzelunternehmens begründeten und wertberichtigten Darlehensforderung erhöht im Jahr der Tilgung auch dann den laufenden Gewinn des Einzelunternehmens, wenn der Unternehmer vorübergehend atypisch still an dem Darlehensschuldner beteiligt war und die Beteiligung ohne die Darlehensforderung an einen Dritten veräußert hat
Leitsatz
Werden Darlehensforderungen, die im Rahmen eines Einzelunternehmens begründet und wertberichtigt wurden, später getilgt, so erhöht die Tilgung den laufenden Gewinn des Einzelunternehmens im Jahr der Tilgung. Das gilt auch, wenn sich der Einzelunternehmer vorübergehend atypisch still an dem Darlehensschuldner beteiligt und die Beteiligung ohne die Darlehensforderungen an einen Dritten veräußert hatte.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 737 BB 2002 S. 2058 Nr. 40 BFH/NV 2002 S. 1511 Nr. 11 BFHE S. 480 Nr. 198 BStBl II 2002 S. 737 Nr. 19 DB 2002 S. 2086 Nr. 40 DStR 2002 S. 1706 Nr. 40 DStRE 2002 S. 1229 Nr. 20 FR 2002 S. 1185 Nr. 21 INF 2002 S. 730 Nr. 23 KÖSDI 2002 S. 13448 Nr. 10 BAAAA-89336