Die Übernahme einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch einen Gesellschafter im Rahmen der Liquidation ist eine Gesamtrechtsnachfolge des verbleibenden Gesellschafters
Leitsatz
1. Übernimmt im Rahmen der Liquidation einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ein Gesellschafter das weitgehend aus einem einzigen Wirtschaftsgut bestehende Gesellschaftsvermögen im Wege der Übertragung von Aktiva und Passiva, liegt hierin keine Übernahme eines Unternehmens, sondern eine Gesamtrechtsnachfolge des verbleibenden Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft.
2. Als Gesamtrechtsnachfolger kann der verbleibende Gesellschafter - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - erhöhte Absetzungen nach den Bestimmungen des BerlinFG 1990 für von der Personengesellschaft noch vor der Liquidation durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen geltend machen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 756 BB 2002 S. 1850 Nr. 36 BFH/NV 2002 S. 1370 Nr. 10 BFHE S. 361 Nr. 199 BStBl II 2002 S. 756 Nr. 19 DB 2002 S. 1867 Nr. 36 DStR 2002 S. 1524 Nr. 36 DStRE 2002 S. 1139 Nr. 18 FR 2002 S. 1116 Nr. 20 KÖSDI 2002 S. 13413 Nr. 9 WAAAA-89342