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BFH Urteil v. - IV R 56/00 BStBl 2002 II S. 768

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2FGO § 76 Abs. 1

Bei fehlender Ausbildung für einen Katalogberuf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG kann der Nachweis des anderweitigen Erwerbs entsprechender Kenntnisse auch im Wege einer Wissensprüfung durch einen Sachverständigen erbracht werden

Leitsatz

1. Wer die Ausbildung für einen sog. Katalogberuf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht erfüllt, kann den Nachweis über den anderweitigen Erwerb entsprechender Kenntnisse auch dadurch führen, dass er sich einer Wissensprüfung durch einen Sachverständigen unterzieht.

2. Das Gericht ist zur Erhebung eines solchen Beweises nur verpflichtet, wenn sich aus den vorgetragenen Tatsachen bereits erkennen lässt, dass der Kläger über hinreichende Kenntnisse verfügen könnte, ein Nachweis anhand praktischer Arbeiten aber nicht geführt werden kann, und wenn der Kläger die Wissensprüfung beantragt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 768
BB 2002 S. 2052 Nr. 40
BFH/NV 2002 S. 1522 Nr. 11
BFHE S. 367 Nr. 199
BStBl II 2002 S. 768 Nr. 19
DStRE 2002 S. 1303 Nr. 21
FR 2002 S. 1229 Nr. 22
INF 2002 S. 765 Nr. 24
KÖSDI 2002 S. 13451 Nr. 10
KAAAA-89346

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