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BFH Urteil v. - VI R 95/99 BStBl 2002 II S. 886

Gesetze: EStG § 3 Nr. 62 Satz 2

Keine Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zu einer Lebensversicherung des Arbeitnehmers, wenn Rentenversicherungsfreiheit vorliegt, auch wenn ursprünglich eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorlag

Leitsatz

Für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zu einer Lebensversicherung des Arbeitnehmers ist dessen gegenwärtiger Versicherungsstatus maßgeblich. Die Zuschüsse sind nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer als nunmehr beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer kraft Gesetzes rentenversicherungsfrei geworden ist, auch wenn er sich ursprünglich auf eigenen Antrag von der Rentenversicherungspflicht hatte befreien lassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 886
BFH/NV 2002 S. 1677 Nr. 12
BFHE S. 359 Nr. 200
BStBl II 2002 S. 886 Nr. 22
DB 2002 S. 2415 Nr. 46
DStR 2002 S. 2034 Nr. 47
DStRE 2002 S. 1417 Nr. 23
FR 2003 S. 140 Nr. 3
INF 2003 S. 3 Nr. 1
KÖSDI 2002 S. 13530 Nr. 12
PAAAA-89392

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